Zu uns kommen Kinder und Jugendliche, die in ihrem familiären Umfeld im Landkreis und der Stadt Kassel, im Werra-Meißner-Kreis, im Landkreis Göttingen und in Einzelfällen auch in benachbarten Kreisen wohnen und bisher regional beschult wurden, um die Freude am Lernen wieder zu entdecken. Ihre bisherige Schullaufbahn wurde aus verschiedenen Gründen unterbrochen.
Bei einem Neuanfang an unserer Schule können die entstandenen Lernrückstände aufgearbeitet werden, weil wir soziale Fähigkeiten und emotionale Sicherheiten als gleichberechtigte Ziele neben schulischen Leistungsanforderungen verstehen.
Diese Bemühungen erfolgen soweit möglich und notwendig in enger Zusammenarbeit mit anderen sozialen Diensten oder medizinisch-therapeutischen Angeboten im Landkreis und der Stadt Kassel.
Da eine Schule für Erziehungshilfe und Kranke immer einen Durchgangscharakter hat, ist eine Rückkehr in das öffentliche Regelschulsystem oder bei älteren Schülern die Absolvierung des Haupt- oder Realschulabschlusses und die Berufsfähigkeit ebenso Ziel der Bemühungen wie die Stabilisierung des familiären Umfeldes durch eine differenzierte und gezielte Elternarbeit.
Eine in Einzelfällen notwendige Schulzeitverlängerung ist auf Antrag möglich.
Aufnahmevoraussetzung ist ein bestehender Anspruch auf sonderpädagogische Förderung gemäß § 49 ff des Hessischen Schulgesetzes im Bereich der Schule für Erziehungshilfe und eine Einweisung durch das Staatliche Schulamt.
Die individuelle Problemlage der Schülerlnnen, die zur Anmeldung anstehen, ist sehr unterschiedlich.
Zu den sich oft überschneidenden Problemkreisen gehören z. B.:
- Regelprobleme, bis hin zu einem nicht ausgebildeten Regelbewusstsein
- Aggressives Verhalten, das körperliche und verbale Ausdrucksformen zeigen kann und sich gegen Personen und Sachen richtet
- Regressive Verhaltensweisen
- Gruppenunfähigkeit
- Völlige Schulverweigerung
- Fehlendes Distanzverhalten
- Starke Stimmungswechsel, deren Ursachen oft kaum erkennbar sind und die Jugendlichen stark abhängig von der Tagesform machen
- Viele Formen von Ängsten, die zur Ablehnung von Leistungsanforderungen führen können, also auch zur Unterrichtsverweigerung bzw. völligen Schulverweigerung
- Wahrnehmungsstörungen unterschiedlicher Art, z. B. durch mangelnde Koordination der Gehirnhälften
- Aufmerksamkeits- und Hyperaktivitätsdysfunktionen
- Gravierende Störungen in der Grob- und Feinmotorik
- Sich anhäufende Lernrückstände
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